Erzwingungshaft im eröffneten Insolvenzverfahren
Das Landgericht Stuttgart hat sich mit der Frage befasst, ob im Bußgeldverfahren eine Erzwingungshaft gemäß § 96 Abs. 1 OWiG zulässig ist, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betroffenen eröffnet worden ist.